Wissen Sie, dass alle 3 Jahre Anspruch auf eine ambulante Vorsorgeleistung besteht und Ihre Krankenkasse übernimmt dann die anteiligen Kosten für Unterbringung und Verpflegung?
Die meisten deutschen Krankenkassen gewähren ihren Mitgliedern einen Zuschuss zum Krankenaufenthalt. Nach dem Sozialgesetzbuch können Krankenkassen Ambulante Vorsorgeleistungen aus medizinischen Gründen in anerkannten Kurorten erbringen.
Alle 3 Jahre besteht Anspruch auf eine ambulante Vorsorgeleistung – je nach Krankenkasse und medizinischer Notwendigkeit. Ihre Krankenkasse übernimmt dann die anteiligen Kosten für Unterbringung und Verpflegung von bis zu 13 EUR pro Person und Tag sowie für die verordneten Kuranwendungen (unter Berücksichtigung eines Eigenanteils).
In unserem Angebot finden Sie eine breite Auswahl an Kurreisen, welche für Sie bei Ihrer Krankenkasse deutlich günstiger werden können.
Möchten Sie einen Kuraufenthalt buchen und einen Krankenkassenzuschuss gewinnen?
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