Krankenkassenzuschuss

Krankenkassenzuschuss

Wissen Sie, dass alle 3 Jahre Anspruch auf eine ambulante Vorsorgeleistung besteht und Ihre Krankenkasse übernimmt dann die anteiligen Kosten für Unterbringung und Verpflegung?

Planen Sie einen Kuraufenthalt und möchten Kosten sparen?

Die meisten deutschen Krankenkassen gewähren ihren Mitgliedern einen Zuschuss zum Krankenaufenthalt. Nach dem Sozialgesetzbuch können Krankenkassen Ambulante Vorsorgeleistungen aus medizinischen Gründen in anerkannten Kurorten erbringen.

Alle 3 Jahre besteht Anspruch auf eine ambulante Vorsorgeleistung – je nach Krankenkasse und medizinischer Notwendigkeit. Ihre Krankenkasse übernimmt dann die anteiligen Kosten für Unterbringung und Verpflegung von bis zu 13 EUR pro Person und Tag sowie für die verordneten Kuranwendungen (unter Berücksichtigung eines Eigenanteils).

In unserem Angebot finden Sie eine breite Auswahl an Kurreisen, welche für Sie bei Ihrer Krankenkasse deutlich günstiger werden können.


Krankenkassenzuschuss

Wie erreiche ich den Krankenkassenzuschuss?

Möchten Sie einen Kuraufenthalt buchen und einen Krankenkassenzuschuss gewinnen?

  • 1 Kontaktieren Sie Ihren Hausarzt.
  • 2 Lassen Sie die Kur von dem Hausarzt zustimmen und die Kur im Kurantrag zu bestätigen.
  • 3 Wählen Sie ein Kurort aus unserem Angebot, das Ihren Anforderungen für eine erfolgreiche Kur entspricht.
  • 4Reichen Sie den Kurantrag bei der Krankenkasse ein und lassen Sie sich Ihren Kurantrag zu bestätigen.
  • 5 Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne bei der Auswahl Ihres Kuraufenthaltes.
  • 6Lassen Sie sich vor Ihrer Abreise vom Kurhotel eine Kurkostenbescheinigung (Kurleistungen und Preise der Anwendungen) ausstellen.
  • 7Beantragen Sie den Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse.

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